Die 2-Minuten-Regel für Fahren lernen Kaiserslautern
Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr wie 4 kW außerdem vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht eine größere anzahl als 6 kW, jeweils mit nicht etliche als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr a